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Bußgeldkatalog

in Rad & Recht 10.03.2011 10:40
von obob | 23 Beiträge

Wissenswertes oder auch nicht aus dem Verkehrsrecht für Biker & Co.

Mal schaun, was wir hier so zusammentragen können .

Fangen wir doch mal mit dem wahrscheinlich interessantesten an ... dem Bußgeldkatalog !!!

Der neue Bußgeldkatalog bietet auch für Radfahrer und sogar Fußgänger so manche Überraschung .

Wusstet Ihr , das der eigentlich "Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog" heißt ... ???



Grundsätzlich gilt :
Für nicht ausdrücklich genannte Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld ab 40 Euro zu zahlen hätten , werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet.

Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Verwarnungsgeld für Radfahrer beträgt zehn Euro, wenn der Bußgeldkatalog Nichts anderes bestimmt.


Wichtig: Bei Bußgeldern ab 40 Euro gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Quelle: adfc.de
Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden. Nach dem Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und kann je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen.

Angefügte Bilder:
tatbestandskatalog.JPG

in hoc signo vehere ...

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